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ICH HABE DAS NEUE PETITIONSGESETZ VERHANDELT

Mir ist das Thema Bürger*innenbeteiligung ein großes Herzensanliegen. Daher freut es mich, dass wir nun umsetzen, was wir im Programm der Wiener Fortschrittskoalition vereinbart haben.


Wir reformieren das Wiener Petitionsgesetz und werden mit zahlreichen Verbesserungen einen echten Meilenstein für Bürger*innenbeteiligung in Wien schaffen.


Dieses Vorhaben habe ich heute gemeinsam mit meiner Gemeinderatskollegin Andrea Mautz-Leopold im Rahmen einer SPÖ/NEOS Pressekonferenz im Detail vorgestellt.


WAS IST NEU?

  1. Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die Petitionswerber*innen geladen werden, ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich. Somit können alle interessierten Bürger*innen, entweder live vor Ort oder in einer Mediathek, die Anliegen der Petitionswerber*innen mitverfolgen.

  2. Petitionswerber*innen haben in Zukunft einen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen und an der Sitzung teilzunehmen. Dies war bisher nur auf Basis einer Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss möglich.

  3. Die Einbindung der Bezirke ins Petitionswesen wird neu geregelt und damit vertieft. Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen können in Zukunft bei bezirksrelevanten Petitionen aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.

  4. Weiters bekommt der Petitionsausschuss nun die Möglichkeit, Empfehlungen in andere Gemeinderatsausschüsse direkt weiterzuleiten, damit diese von den fachlich zuständigen Abgeordneten besprochen werden können.

  5. Um das Gemeinderats- & Landtagsplenum besser und zeitnäher über die Anliegen der Bürger*innen zu informieren, wird der Petitionsausschuss in Zukunft statt wie bisher jährlich nun halbjährlich berichten.

  6. Mit einer Weiterentwicklung der Petitionsplattform wird zukünftig die Unterstützung einer Petition noch niederschwelliger und zeitgemäßer:

    • Petitionswerber*innen erhalten für ihre Petition einen QR-Code, mit dem die elektronische Unterstützung des Anliegens vereinfacht wird

    • Es gibt ein user*innenfreundliches Archiv für abgeschlossene Petitionen

    • Die Petitionsplattform wird für Handys und Tablets optimiert

    • Videos der öffentlichen Sitzungen sind auf der Plattform abrufbar

    • Zukünftig wird die genaue Zahl der elektronischen Unterstützungen einer Petition auf der Plattform angegeben.

Nun schicken wir diesen rot/pinken Gesetzesentwurf in eine vierwöchige Onlinebegutachtung und streben eine Beschlussfassung im Rahmen der November Landtagssitzung am 24.11.2022 an. In Kraft treten soll das überarbeitete Wiener Petitionsgesetz mit 1.1.2023.

Es war mir eine sehr große Freude, dieses rot/pinke Koalitionsprojekt in den letzten Monaten zu verhandeln. Ich freue mich sehr, denn hier ist uns ein wirklich großer Wurf mit vielen grundlegenden Verbesserungen gelungen.

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